1. Angaben zum Kind
Das Kind muss zum Zeitpunkt des Camps (Juni 2026) zwischen 8 und 10 Jahre alt sein.
2. Eltern / Erziehungsberechtigte

1. Erziehungsberechtigte/r *

2. Erziehungsberechtigte/r (optional)

3. Notfallkontakt

Falls unter o.a. Adresse niemand erreichbar ist, kann in dringenden Fällen folgende Person benachrichtigt werden. Bitte NICHT die gleichen Kontaktdaten der Eltern angeben.

4. Einverständniserklärungen
5. Gesundheit
Ernährung
6. Krankenversicherung
Mein Kind ist versichert bei: *

Keine Haftung: Bei Verlust mitgebrachter persönlicher Gegenstände wird durch den Veranstalter keine Haftung übernommen.

7. Datenschutz (DSGVO)

Die in der Einverständniserklärung angegebenen personenbezogenen Daten des teilnehmenden Kindes, insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, die allein zum Zwecke der Durchführung der Anmeldung zum KidsCamp 2026 notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben.

Für jede darüberhinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten bedarf es der Einwilligung des Betroffenen. Ihre Einwilligung erfolgt zur Gewährleistung der Aufsichtspflicht und der Sicherheit Ihres Kindes.

Rechtsbelehrung: Sie sind gemäß Artikel 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber dem Round Table 148 Bad Segeberg e.V. um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Artikel 17 DSGVO können Sie jederzeit die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.

8. Bildrechteabtretung

Hiermit erlaube ich dem Team des Round Table KidsCamp 2026, mein Kind während des Aufenthaltes zu fotografieren und die Bilder für folgende Zwecke zu nutzen:

Zusätzlich zum Bild darf mein Kind:
9. Infektionsschutzgesetz

Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Die Infektionsschutzbescheinigung ersetzt das ärztliche Attest! Ich/wir bestätigen das Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz gelesen zu haben und über meine/unsere Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen nach den aufgeführten Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) belehrt worden zu sein. Es liegen keine Umstände im Sinne des Gesetzes vor, wonach eine Teilnahme meines/unseres Kindes an der o.g. Freizeit nicht erfolgen darf.

Anmerkungen (optional)